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Ausführungsplanung
Die Sanierungsplanung unterscheidet
sich maßgeblich von einer Neuplanung.
Hier gilt es nicht nur geeignete
Fachleute zu beauftragen,
sondern auch den Umfang der Planungsleistungen
dem Sanierungsvolumen
anzupassen. Die unterschiedliche Interessenslage
der Bauherren beeinflusst den
Planungsverlauf maßgeblich. Bei der Menge der Planer und Berater
ist es nicht einfach, Fachkompetenz
und unabhängiges Engagement
zu erkennen. Das
Vertrauensverhältnis zwischen Auftraggeber
und Auftragnehmer kann
schon allein durch überzogene Forderungen
bei gleichzeitigem Zeitund
Preisdruck empfindlich gestört
werden. Bei einer Beauftragung nur
einzelner Leistungsphasen oder einer
Pauschalvergütung können
Qualitätseinbußen schon bei der
Planung die Folge sein. Zeitlich unzureichend
beauftragt und entlohnt
werden oft die Bauleitung und Bauüberwachung.
Eine Vielzahl von
Bauherren lassen in der Regel die
notwendige Genehmigungsplanung
von einem Architekten erarbeiten
und treten dann vorwiegend
in Eigenleistung die Sanierungsaufgabe
an. Bei genehmigungsfreien
Maßnahmen entfällt die vermeintlich
„kostspielige“ Inanspruchnahme
eines Architekten oder Bauingenieurs
ganz. Die Planung des
Vorhabens übernehmen die Bauherren
selbst oder lassen die Art der
Ausführung und die zu verwendenden
Materialien von der Handwerksfirma
bestimmen. Das mag in
einigen Fällen ausreichend sein, ist
aber leider einer der Hauptgründe
für Baumängel. Statistisch gesehen,
beruhen 22% der im Rahmen des
Projektes „Folgeschäden nach Sanierungsmaßnahmen
an ausgewählten
Bauten“ aufgenommenen
und ausgewerteten Schadensbilder
auf unzureichender Fachplanung
der jeweiligen Maßnahme. 1 Eine gute, auf das Projekt abgestimmte
Planung hilft Baukosten zu
minimieren bzw. den Kostenrahmen
einzuhalten. In der Honorarordnung
für Architekten und Ingenieure ist
klar beschrieben, welche Leistungen
der Planung Bestandteil der
Grund- bzw. Besonderen Leistungen
sind. Während im Rahmen der Leistungsphasen
1 bis 4 die grundlegenden
Vorraussetzungen geklärt
und ein geeignetes, genehmigungsfähiges
Sanierungskonzept
inkl. Kostenschätzung nach DIN 276
ausgearbeitet werden, bezieht sich
die Ausführungsplanung auf die Erarbeitung
ausführungsrelevanter
Zeichnungen des Objektes und spezifischer
Details. 2
Hierbei legt der Architekt bzw. Planer
fest, wie Bauteilanschlüsse und
Verbindungen ausgeführt werden
und fertigt eine Detailzeichnung als
Anleitung zur mangelfreien Ausführung.
Die zeichnerische Darstellung
der Details muss nicht zwingend für
jeden Abschnitt und jedes Bauteil
erfolgen. Gängig sind Einzeldarstellungen
der Wand-, Fußboden-, Decken-
und Dachaufbauten, spezielle
Anschlüsse an Knotenpunkten
insbesondere die Verbindung alter
und neuer Bauteile sowie die Darstellung
statisch, bauphysikalisch
und brandschutztechnisch relevanter
Bauteile. Mitunter ergeben sich in dieser Leistungsphase
bereits Fragestellungen,
die die Ausführung selbst beeinflussen.
Gibt es eine alternative, z.B. Substanz
schonende, wohngesunde
Variante der Bauausführung? Müssen
zusätzliche Konstruktionen, wie
Verstärkungen vorgesehen werden?
Ist die gewählte Ausführungsvariante
handwerklich umsetzbar?
Die Inanspruchnahme eines Planers
bei der Erarbeitung von Detaillösungen
ist auch bei kleinen Eingriffen
vorteilhaft. Selbst wenn die Maßnahme
in Eigenleistung durchgeführt
wird, ist der in der Altbausanierung
erfahrene Fachmann in der
Lage, Hinweise zur Verarbeitung
und Ausführung zu geben. Oft müssen
bei der Sanierung von Altbauten
auch unkonventionelle, individuelle
Lösungen, direkt auf das
Bauteil abgestimmt, gefunden werden.
Dabei kann man in der Planung
grundlegend auf bislang bewährte
Konstruktionen und
Lösungen zurückgreifen. Das Detail
wird aber trotz allem eine „Einzelanfertigung“,
abgestimmt auf den gegebenen
Bestand, darstellen. Besonders
kreativ muss der Planer bei
der Ausarbeitung zulassungskonformer
Anschlüsse für brandschutzrelevante
Bauteile sowie statisch ertüchtigende,
feuchte- und wärmeschutztechnischer
Maßnahmen im
historischen Fachwerkbau sein.
Wenn es um die detaillierte Darstellung
zu rekonstruierender Bauteile,
Ergänzungen oder Anpassungen
historischer Konstruktionen geht,
empfiehlt es sich in jedem Fall, vom
Bestand ausgehend eine detailgetreue
Ausführungszeichnung im geeigneten
Maßstab (M 1:10, M 1:5,
M1:2) anzufertigen. Die Detailzeichnungen
erlauben zudem eine hohe
Informationsdichte bei der Formulierung
der Ausschreibungstexte, für
die Kalkulation der Kosten und die
Durchführung am Objekt.
Beispiele:
Bei dem barocken Kaufmannshof
Goldstraße 25 in Quedlinburg war
die historische Hauseingangstür
nicht mehr verfügbar. Eine alte, unscharfe Aufnahme von 1991 zeigte
die ehemalige Eingangssituation
mit zweiflügliger Eingangstür und
rundbogigem Oberlicht. Der Neubau
bzw. Nachbau der ursprünglichen
Erschließung wurde ausgeschlossen.
Das Gesamtkonzept der
Sanierung des Hauses einschließlich
der Fassadengestaltung beinhaltete
die Wiederverwendung aufgearbeiteter,
historischer Bauteile. Insofern
hätte sich eine neu gebaute
Eingangstür nur bedingt in die Fassade
mit den aufgearbeiteten Fenstern
eingefügt. Problematisch für
eine Rekonstruktion war zudem das
Fehlen wichtiger Detailinformationen
der verloren gegangenen, ursprünglichen
Eingangstür.
Im historischen Bausstoffdepot der
Stadt Quedlinburg konnten eine im
Aufbau vergleichbare, zweiflüglige
Holzfüllungstür aus der Zeit um 1880
und ein separates Oberlicht gefunden
werden. Die Bauteile entsprachen
von ihrer Art und Größe dem
historischen Vorbild. Außer den Schäden, die auf Witterungseinflüsse
und mechanische Einwirkungen
(Fußtritte gegen den Gehflügel)
zurück zuführen sind, waren die
Tür und das Oberlicht mit Sprossenteilung
in einem relativ guten Zustand. Anspruchsvoll hingegen gestaltete
sich die Detailplanung. Hier galt es,
die Bauteile so anzupassen, dass
das leicht breitere Oberlicht mit der
schmaleren, zweiflügeligen, um ein
Füllungsfeld zu kurzen Haustür im Ergebnis
eine Einheit bildet und zudem
in die von Fachwerk gerahmte
Öffnung passt. Die zweiflüglige Tür
wurde im oberen Teil durch ein weiteres
Füllungsfeld ergänzt. Oberhalb
des Gehflügels ist dieser Teil separat
zu öffnen. Kleine Schieberiegel an
der Oberseite der Türflügel können
die Verbindung zu den ergänzenden
Füllungsfeldern herstellen. dem feststehenden Flügel ist das Füllungsfeld
mit der historischen Tür fest
verbunden. Eine Schattenfuge trägt
zur Symmetrie der Gesamtansicht
der Tür bei. Das Oberlicht ist durch
zwei stärker ausgeführte senkrechte
Pfosten in drei Teile gegliedert. Die
Glasflächen werden durch filigrane
senkrechte und waagerechte sowie
rundbogig angeordnete Sprossen
unterteilt.
Zwischen Oberlicht und Hauseingangstür
wurde ein feststehender
profilierter Kämpfer eingebaut. Wie
auch schon auf dem Foto von 1991
zu erkennen ist, sollten bei der Neugestaltung
der Eingangssituation
die oberen Ecken (oberhalb des
Oberlichtes) ebenfalls mit Holz verkleidet
und gestrichen werden. Die
leicht profilierte Bekleidung rahmt
die Tür eckig ein und schafft ein einheitliches
Erscheinungsbild.
Ein weiteres Beispiel für den Vorteil
einer rechtzeitigen, an das Objekt
angepassten Ausführungsplanung
ist die Zeichnung zur F30-Stahl-Glas-
Konstruktion im Obergeschoss des
Hauses Goldstraße 25. Die Nutzung
als Ferienappartementhaus sowie
die Anforderungen an das Gebäude
in Bezug auf die Landesbauordnung
machten den Einbau
dieser Konstruktion erforderlich..
Als planungserschwerend erwiesen
sich die schiefen Fußböden und Decken,
die im Rahmen der Sanierungsmaßnahme
zugunsten leichter
Fußbodenaufbauten und auf
Grund niedriger Raumhöhen nicht
begradigt wurden. Des Weiteren
musste ein zulassungskonformer Anschluss
für die Stahl-Glas-Konstruktion
gefunden werden. Zu diesem
Zweck wurde der gesamte Flurbereich
detailliert eingemessen, die
Fußboden- und Deckenneigungen
exakt aufgenommen. Insbesondere
die Tatsache, dass die einzelnen,
trapezförmigen Glaselemente unterschiedlich
groß angefertigt werden
mussten, machte eine rechtzeitige
Detailplanung auch als
Grundlage für die Ausschreibung
und Preisgestaltung notwendig. So
konnte die Verglasung mit den gewünschten,
schmalen Stahlprofilen
realisiert werden und der moderne,
brandschutztechnisch notwendige
Einbau passt sich der gegebenen
historischen Situation an. Lediglich
im Bereich der dicht schließenden
Tür, die zum Treppenabgang führt, ist der Fußboden waagerecht ausgeführt.
Die Anschlüsse an Decken,
Wände und den Fußboden konnten
verdeckt und zulassungskonform,
bestehend aus Stahlprofilen
mit Trockenbau ummantelt, hergestellt
werden. Hätte man in diesem Fall auf eine
detaillierte Werkplanung verzichtet,
würde die an sich hochwertige
Stahl-Glaskonstruktion an den Anschlussbereichen
zu Decke, Wänden
und Fußboden – das architektonische
Gesamtbild mindernd –
angeglichen werden müssen. Vermutlich
wären Nachtragsforderungen
von Seiten des Auftragnehmers
gestellt worden und Bauzeitverzögerungen
durch nachträgliches Anpassen
eingetreten.
Ausschreibung/Vergabe
Häufig sind die Sanierungsmaßnahmen
an Gebäuden so umfassend,
dass die notwendigen Arbeiten
nicht in Eigenleistung ausgeführt
werden können. Hier fehlt es vielen
Bauherren an fachlichem Hintergrundwissen,
an der praktischen Erfahrung
und technischem Gerät.
Grundlegende Rohbaumaßnahmen,
wie die Instandsetzung oder
Unterfangung der Fundamente, die
Sanierung des hölzernen Tragwerks
oder die Dacheindeckung müssen
an Fachfirmen vergeben werden.
Besonders anspruchsvoll sind Arbeiten
an denkmalpflegerisch wertvollen
Bauteilen, deren Restaurierung
umfassende Fachkenntnis
nicht nur auf Seiten der Handwerksfirma
erfordert. Um eine Bauleistung von einer adäquaten
Fachfirma umsetzen zu lassen
bzw. den Preis für das jeweilige
Gewerk abzufragen, hat man die
Möglichkeit, entweder Angebote
von verschiedenen Firmen einzuholen
oder ein Ausschreibungsverfahren
einzuleiten. Welche Vergabeverfahren zum Tragen
kommen, ob eine Öffentliche
oder Beschränkte Ausschreibung bis
hin zur Freihändigen Vergabe wird
in der VOB Teil A (Allgemeine Bestimmungen
für die Vergabe von
Bauleistungen) § 3 geregelt. Im privaten
Bereich sind eher die beschränkte
Ausschreibung oder freihändige
Vergabe üblich. Grundsätzlich ist es ratsam – aufbauend
auf einer guten Ausführungsplanung
– die Leistungsverzeichnisse
für die jeweilige Maßnahme
konkret zu formulieren. Die
Leistungstexte sollten umfassende
Angaben zu Massen, Materialien,
zur Qualität und zur Vorgehensweise
enthalten, um prüfbare und miteinander
vergleichbare Preisangebote
zu ermöglichen und Missverständnissen
vorzubeugen. Anhand von
Zeichnungen, insbesondere Detailzeichnungen,
kann der Auftragnehmer
präziser kalkulieren und
wird bei der Ausführung seltener mit
unvorhergesehenen Faktoren konfrontiert,
welche unter Umständen
zu Nachträgen führen können. Exakt
ausgearbeitete Ausschreibungsunterlagen
haben den Vorteil, dass
der Bauherr eine hohe Kostensicherheit
bekommt.
Bei dem Objekt Goldstraße 25
wurde der Neubau der gesamten
Geschosstreppe ausgeschrieben.
Im Bestand war vor der Sanierungsmaßnahme
keine vollständige Treppenanlage
vorhanden. Reste in
Form eines geraden Treppenlaufes
mit Podest, ein Antrittspfosten und Geländerstäbe bildeten die Vorlage
bei der Konstruktion und Gestaltung
der neuen Treppenanlage,
bestehend aus einer geraden und
einer zweifach viertelgewendelten
Treppe aus Buchenholz. Somit gestaltete
sich die exakte Formulierung
im Leistungsverzeichnis zum Bau der
Treppe als anspruchsvolle Aufgabe
des Planers. In den Ausschreibungsunterlagen
ist die Detailplanung, die jede einzelne
Verbindung im geeigneten
Maßstab darstellt, neben der ausführlichen
Beschreibung Bestandteil
des Leistungsverzeichnisses. Im Ergebnis wurde durch die Handwerksfirma
die Treppe so umgesetzt,
wie vom Bauherrn gewünscht.
Beim Bauen im Bestand ist es notwendig,
die objektspezifischen Besonderheiten
der Baustelle, Bauteile
usw. genauestens zu beschreiben.
Bei komplizierten Gewerken und
schwer beschreibbaren örtlichen
Gegebenheiten können dokumentierende
bzw. erläuternde Fotos beigelegt
werden. Ebenfalls üblich ist
der Hinweis, dass die genaue Kenntnis
der Baustelle erforderlich ist, um
ein entsprechendes Angebot abzugeben. Neben den „eindeutig und erschöpfend“ 3 beschriebenen, zu erbringenden
Leistungen muss im
Leistungsverzeichnis auch vermerkt
sein, welche grundsätzlichen Regelungen
hinsichtlich sämtlicher Fristen,
Vertragsstrafen, Mängelansprüche,
Abrechnungsmodalitäten und
Leistungen, die gegebenenfalls notwendig
werden, aber nicht in den
einzelnen Leistungsbeschreibungen
erfasst sind, getroffen werden.
Die Ausschreibungsunterlagen sollten
nur an „fachkundige, leistungsfähige
und zuverlässige“ 4 Firmen mit
entsprechenden Referenzen im Bezug
auf die anzubietende Leistung
versendet werden. Während es bei
öffentlichen Ausschreibungen üblich
ist, von den Bietern einen „Nachweis
ihrer Eignung“ 5 zu verlangen,
wird dies bei kleineren Vorhaben oft
nicht berücksichtigt. Qualitätsnachweise
der Handwerkbetriebe können
zum Einen Referenzobjekte mit
gleichen oder ähnlichen Baumaßnahmen,
die innerhalb der letzten
Jahre realisiert wurden, zum Anderen
Zertifikate über die Teilnahme
an Fortbildungsmaßnahmen bezüglich
spezieller Handwerks- oder
Anwendungstechniken sein. In denkmalpflegerisch besonders
komplexen, anspruchsvollen Bereichen
hat sich die Anfertigung von
Probestücken bewährt. Im Rahmen der Sanierung der drei
Häuser Edelhöfe 4-6 in Helmstedt
musste der bereits ausgewählte
Tischler vor Beauftragung Musterfenster
(2 Stck. aufarbeiten und 2
Stck. neu bauen zuzüglich Einbau)
anfertigen. Durch diese Maßnahme
erhält ein Auftragnehmer eine Kostensicherheit
hinsichtlich seiner Kalkulation
und der Auftraggeber kann
sich vorab von der Qualität der Arbeit
und der Leistungsfähigkeit der
Fachfirma eine Übersicht verschaffen.
Nach Ablauf einer angemessenen Frist 6 werden die Angebote sachlich
und rechnerisch geprüft bzw. deren
Angebotsinhalt ausgewertet. Da es
innerhalb des Ausschreibungsverfahrens
als wettbewerbsverzerrend
gilt, bestimmte Produkte und Baustoffe
im Leistungstext zu benennen,
können die Bieter vergleichbare Produkte
als Grundlage für ihre Kalkulation
angeben. Hier gilt es im Rahmen
der Angebotsprüfung zu
evaluieren, ob die angebotenen
Produkte den Ansprüchen genügen
und deren Einsatz vertretbar ist.
Die Auswahl der zu beauftragenden
Fachfirma sollte nicht nur vom
Preis abhängig gemacht werden.
Grundsätzlich sind bei der Vergabe,
insbesondere im denkmalpflegerischen
Bereich, nicht immer die
scheinbar günstigsten Angebote
die Besten. Qualität hat ihren Preis.
Auf Angebote mit einem unangemessenen
niedrigen Preis darf der
Zuschlag nicht erteilt werden. 7 Der
Grund ist darin zu sehen, dass Unternehmer
bei sehr niedrig angebotenen
Leistungen entweder am
Material oder am Fachpersonal
sparen könnten. Im Rahmen von Vergabegesprächen
können die in die engere
Wahl kommenden Bieter mit dem
Auftraggeber eventuelle Fragen in
Bezug auf die Leistung klären und
ggf. das Angebot nachbessern.
Im denkmalpflegerischen Bereich
ist die Vergabe an einen Generalunternehmer
kritisch zu betrachten.
In solchen Vertragskonstellationen
wird meist die komplette Leistung
(über alle Gewerke) zu einem Festpreis
vergeben. Der Generalunternehmer
könnte dann bestrebt sein,
Fremdleistungen möglichst günstig
an Subunternehmer weiterzuleiten.
Die Kontrolle über den Einsatz qualifizierter
Fachfirmen wäre dann
nicht mehr möglich. 8
Zumeist werden bereits in den Ausschreibungsunterlagen
Angaben zu den vertraglichen Regelungen gemacht. 9 Das betrifft nicht nur die
Festlegung, ob die angebotenen
Leistungen z. Bsp. in einem Einheitspreis-,
Pauschal- oder Stundenlohnvertrag
beauftragt werden, sondern
auch Aussagen im Bezug auf Fristen,
Vertragsstrafen, Sicherheitsleistungen
usw.
Die Art und der Umfang der vertraglich
zu vereinbarenden Verpflichtungen
des Auftragnehmers
gegenüber dem Auftraggeber sollten
jedoch der Leistung entsprechend
angemessen sein.
1 Siehe auch Abschlussbericht zum Projekt „Folgeschäden nach Sanierungsmaßnahmen an ausgewählten Bauten“, DFWZ QLB, B. Stöckicht
2 HOAI § 15
3 VOB Teil A, § 9, Beschreibung der Leistung
4 VOB, Teil A, § 2, Grundsätze der Vergabe
5 VOB, Teil A, § 8, Teilnehmer am Wettbewerb
6 VOB, Teil A, § 18, Angebotsfrist, Bewerbungsfrist
7 VOB, Teil A, § 25, Abs. 3, Wertung der Angebote
8 Gerner, M., Grösch K., Stein G., Handwerk und Denkmalpflege in Hessen, S. 55
9 ebenda, S. 55
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Abb. 1 Goldstraße 25 Aufnahme von 1991 (Architekt U. V. Damarus)
Abb. 2
Abb. 2 und 3 Haustür heute und vor der Restaurierung (DFWZ QLB)
Abb. 4 Oberlicht, Zustand nach der tischlermäßigen Instandsetzung (DFWZ QLB)
Abb. 5 Detailzeichnung zur Haustür Goldstraße 25 (DFWZ QLB) rot gekennzeichnet neue Ergänzung
Abb. 6 Beispiel für einen zulassungskonformen Anschluss einer F30-Verglasung im Fachwerkbau (DFWZ QLB)
Abb. 7 Detailzeichnung der Brandschutzverglasung, Ansicht (DFWZ QLB)
Abb. 9 Fragment der alten Treppe in der Goldstraße 25 (DFWZ QLB)
Abb. 10 Detailplan der Treppenanlage (DFWZ QLB)
Abb. 11 neue Treppe (DFWZ QLB)
Abb. 12 Auszug aus der Leistungs- beschreibung zur Treppe (DFWZ)
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