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  "Leitfaden zur Fachwerksanierung für Bauherren und am Fachwerk Interessierte"    
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3. Anforderungen aus öffentlichen Belangen und privaten Interessen

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„Hilfe, ich habe ein Fachwerkhaus“ – Anforderungen an historische Fachwerkbauten hinsichtlich der Interessen der Eigentümer und der Öffentlichkeit

Ein Haus zu bauen bedeutet primär, ein Dach über dem Kopf zu haben. Die Größe des Hauses, die äußere Gestalt und auch die Lage sind abhängig von den Bedürfnissen des Bauherrn und seiner sozialen Stellung bzw. den finanziellen Möglichkeiten. Die Umsetzung steht wiederum im engen Zusammenhang mit dem Wissen, den Erfahrungen und dem technischen Entwicklungsstand im Bauwesen.
Der Hauptgrund für die Errichtung von Wohn- und Wirtschaftsbauten in Fachwerkbauweise ist sicher darin zu sehen, dass das Material als nachwachsender Rohstoff im unmittelbaren Umfeld verfügbar war. Das konstruktive Fachwerkgerüst wurde von einem Zimmermann abgebunden. Der weitere Ausbau, wie das Schließen der Gefache oder das Herstellen von Lehmwickeln für die Decken konnte auch von Laien durchgeführt werden. Vor diesem Hintergrund wird dem Fachwerkbau im Volksmund oft nachgesagt, er sei eine „Arme-Leute-Bauweise“.
Dass aber auch Schlösser, Rathäuser oder sogar Kirchen aus Fachwerk bestehen und diese Bauweise somit in allen sozialen Schichten vertreten ist, beweist das Gegenteil.

Bei der Fachwerkkonstruktion handelt es sich um ein tragendes Gerüst aus waagerechten, senkrechten und schrägen Hölzern, die an ihren Knotenpunkten meist mit den gängigen Verbindungen wie Verzapfung und Verblattung miteinander verbunden sind. Die Bereiche, die zwischen den Hölzern entstehen, die Gefache, werden mit Lehm, Ziegelmauerwerk oder auch Holzbohlen geschlossen.

Charakteristisch für den frühen Stockwerksbau 2 ist das weite Vorkragen der oberen Stockwerke. 3
Über die Gründe für das Vorkragen wird in der Fachwelt und der Literatur vielfach nachgedacht.  4
Als großer Vorteil sei jedoch der bauliche Witterungsschutz benannt, da so an jedem vorkragenden Stock eine Art Abtropfkante für Regenwasser geschaffen wurde.

Einen zusätzlichen Außen- oder durchgehenden Innenputz gab es zunächst nicht. Somit konnte selbst durch regelmäßiges Reparieren der gegen Witterungseinflüsse empfindlichen Gefachkanten keine Luftdichtheit der Außenwände hergestellt werden.
Zwischen den Deckenbalken waren in Nuten Lehmwickel eingeschoben oder auf die Deckenbalken aufgelegt, welche an der Unterseite ebenfalls glatt mit Lehmputz verstrichen sind. Der Hohlraum zwischen den Deckenbalken wurde mit Sand verfüllt, der Fußbodenbelag bestand vorwiegend aus Dielenbrettern. Vielfach gab es einschalige Decken. Die Bohlen bildeten gleichzeitig den Laufboden des oberen Geschosses und die Deckenansicht für das darunterliegende Geschoss.

Die Mehrheit der Fachwerkhäuser besitzt Sparrendächer. Diese sind konstruktiv als reine Sparrendächer mit Kehlbalken ausgeführt. Die besonders hohen Dachwerke bestehen aus mehreren Kehlbalkenebenen mit jeweils einfach- oder doppelt-, liegenden oder stehenden Stühlen. Die Dachdeckung bildeten anfangs Stroh und Holzschindeln, später Ziegeleindeckungen. 5

Sicher nicht unter wissenschaftlichen Aspekten, aber als angenehmer Nebeneffekt wurden schon in früherer Zeit energiesparende Maßnahmen vorgenommen. Hierbei ist nicht die Rede vom Einsatz zertifizierter Dämmstoffe, sondern von nutzungsbedingter Raumaufteilung. Damals bestand nicht die Möglichkeit, jedes Zimmer auf behagliche Innentemperaturen aufzuheizen. Insofern genügte ein warmer Raum, die „gute Stube“. 6

Die Wohnräume in den Oberstöcken vieler Fachwerkhäuser waren gewöhnlich niedrig, wodurch der Wärmeverlust minimiert wurde.
Je nach finanzieller Möglichkeit verkleidete man die Wände und Decken mit Holz. Mitunter wurden auch Teilbereiche in den Oberstöcken, meist aber die hohen Dachräume als Lager und Trockenplatz genutzt, so dass auch hier eine natürliche Dämmung gegeben war. 7
Die Unterkellerung einzelner Bereiche oder gar des ganzen Hauses bewirkte, dass die darüber liegenden Räume trockene Fußböden hatten. Der Keller selbst diente noch bis in das letzte Jahrhundert hinein als Lager und Kühlschrank. 8 Somit bildeten das Dach und der Keller natürliche Klimapuffer des Hauses.

Veränderungsspuren als geschichtliches Zeugnis der vergangenen Jahrhunderte zeugen vom Fortschritt in der Wohnkultur und den technischen Möglichkeiten unserer Vorfahren. 9 Hierbei lassen sich Umgestaltungen nachvollziehen, die sinnvoll waren und solche, die zu Schäden führten.
Die Grundrisse haben sich im Laufe der Jahrhunderte den wachsenden Anforderungen angepasst. Die Differenzierung zwischen einzelnen Nutzungseinheiten ist zwar eher eine neuzeitliche Erscheinung, setzt aber bereits im 16. Jahrhundert ein. 10 So teilte man die vorhandenen, wohl proportionierten Räume in mehrere kleine Einheiten auf, welche verschiedene Funktionen aufnahmen.
Durch das nachträgliche Schaffen weiterer Zimmer oder die Veränderung der Raumstruktur wurde meist nachhaltig in das bislang gut funktionierende konstruktive Gerüst eingegriffen. Es ist vielfach zu beobachten, dass bereits in früheren Jahrhunderten, z.B. über Tordurchfahrten oder Dielen Wände eingestellt wurden, die im Haus statische Probleme verursachten. Nachträglich errichtete Trennwände aus Fachwerk wurden z.B. im 18. Jahrhundert meist direkt auf den Gipsestrichboden gestellt. 11

Weitere Schäden, vor allem für die Konstruktion, verursachte der spätere Ausbau von Dachgeschossen. Negative Folgen hatten auch hier das nachträgliche Einstellen von Trennwänden und Veränderungen an der Dachkonstruktion durch Herausnahme „störender“ Bauteile, die statisch aber von Bedeutung waren. Zudem mussten die zusätzlichen Räume belichtet werden, wodurch man auf die Dachkonstruktion Gauben 12 von immer stattlicher werdendem Ausmaß baute oder das Dach entlang der Traufseiten anhob. Einige Fachwerkgebäude wurden sogar nachträglich unterkellert. 13

Zunehmende Probleme mit Feuchtigkeit durch „Nassräume“ und Wasserrohrleitungen in Fachwerkgebäuden setzten im 19. Jahrhundert ein, als in den Städten öffentliche Wasser- und Abwasserleitungen verlegt wurden und Räume wie Badezimmer oder WC Einzug in die alten Fachwerkhäuser hielten. Zuvor gab es für dieses elementare Bedürfnis keinen extra Raum. Man wusch sich am Brunnen oder an Schüsseln und Trögen. Aborte (die früheren Toiletten) waren normalerweise außerhalb der Gebäude gelegen.

Bei der Gestaltung der Fassaden war die einfachste Form der Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes der Anstrich. Die Fassaden historischer Häuser sind meist mit einer Vielzahl von Fassungen versehen, anhand derer man sich heute ein Bild über die Trends in der Gestaltung in jener Zeit machen kann. Es ist aber nicht die Farbgebung an sich, sondern auch der Anstrich selbst, dessen Zusammensetzung sich mit dem Fortschritt weiterentwickelte – von natürlichen Anstrichsystemen, z.B. auf Leinölbasis, bis hin zu den gegenwärtig oft verwendeten chemisch veredelten Dispersionsfarben.

Entsprechend des Zeitgeschmacks finden wir heute je nach regionaler Eigenheit verschiedene Arten von Schmuckelementen an den Fassaden der Fachwerkhäuser. Während die mittelalterlichen Bauten zunächst relativ einfach und monochrom gestaltet waren, setzte man vor allem die Straßenfassaden im Spätmittelalter, der Renaissanceund Barockzeit in Szene. Üblich waren hier das aufwändige Beschnitzen von Schwell- und Füllhölzern, Gestaltungen an Deckenbalkenköpfen und Knaggen sowie an Brüstungsbereichen mit beschnitzten Fußwinkelhölzern und Bohlen.

Während sich das Konstruktionsprinzip eines Fachwerkhauses über die Jahrhunderte hinweg unwesentlich veränderte, kann man dennoch an den Fassaden eine Vielzahl baulicher Anpassungsmaßnahmen feststellen. Üblich sind Veränderungen an den Fassaden, um Öffnungen zu vergrößern, zu verschieben oder gar neu anzulegen. Eine Reihe von Fachwerkbauten in den Städten wurde im 19. und 20. Jahrhundert im Bereich des Unterstocks massiv umgebaut, um hier Geschäfte mit großzügigen Schaufensteranlagen unterzubringen.

Seit dem 18. Jahrhundert wurden viele Fassaden nachträglich bekleidet. Dies geschah, um dem neuen Gestaltungswillen Ausdruck zu verleihen. Diese Bekleidungen mit Putz, Holz-, Schiefer- oder Ziegelbehang schützten zudem die darunter befindliche Holzkonstruktion vor Feuer und Feuchtigkeit. Zu Schäden konnte es allerdings bei zu dichter Putzen, wie Zementputz kommen.

Grundlegende Anforderungen an eine Sanierung oder Modernisierung

In fast allen Ländern Nord- und Mitteleuropas war der Fachwerkbau über viele Jahrhunderte hinweg die vorherrschende Bauweise und entsprechend der baulichen Weiterentwicklung und des technischen Fortschritts mit Bauschäden verbunden. Probleme mit der Standsicherheit, der Feuerbeständigkeit und eindringender Feuchtigkeit gibt es im Fachwerkbau seit jeher. Während im Laufe der Zeit die beiden ersten Faktoren schon allein mit zunehmender handwerklicher Erfahrung relativ gut beherrschbar waren, scheinen sich die Schäden durch Feuchtigkeit eher vervielfältigt zu haben. 14
Das beruht zu großen Teilen auf den natürlich wachsenden Ansprüchen an die Wohnqualität, mit Beginn der Industrialisierung zunehmend auch auf der Verwendung neuer Baumaterialien, die, wie wir heute wissen, nicht immer (bzw. immer weniger) mit den historischen Baustoffen kompatibel sind. Obwohl sich in der derzeitigen Phase der Klimaerwärmung, der Sparzwänge und des ökologischen Denkens der Holzbau wieder mehr und mehr durchsetzt, werden heute kaum noch Fachwerkbauten neu errichtet. Es handelt sich eher um Einzelfälle, beispielsweise bei Lückenschließungen in historischen Altstädten oder um Ersatzneubauten. 15
Die Fachwerkbauweise steht somit vorrangig mit den Themen Sanierung, Umnutzung und Modernisierung im Zusammenhang. Ausschlaggebend für jede Baumaßnahme im Bestand sind die Rahmenbedingungen, welche die Sanierung eines Fachwerkhauses maßgeblich begleiten und beeinflussen.
Entgegen der landläufigen Annahme, dass vor allem die Denkmalpfleger ihre Forderungen durchsetzen möchten, ist hier zu bemerken, dass es eine Reihe weiterer beeinflussender Faktoren gibt, mit denen man sich vor und während des Sanierungsprozesses auseinandersetzen muss.
Hier ist zunächst das Objekt selbst zu benennen, denn sein Zustand ist ausschlaggebend dafür, welch personellen und technischen Aufwandes eine genaue Bestandsanalyse und Schadensaufnahme bedarf. Grundsätzlich sollten jedoch Fachingenieure wie Holzschutzsachverständige, Tragwerksplaner und Bodengutachter hinzugezogen werden, ein verformungsgetreues Aufmaß sowie eine historische Bauforschung erfolgen.

Weiterhin bedeutend ist die Lage des Objektes samt seiner Erschließungsmöglichkeiten und Infrastruktur, die als Einflussfaktoren für eine mögliche Nutzung ausschlaggebend sein können.

Wichtig ist demnach eine genaue Analyse des Bestandes als bestimmende Voraussetzung für die beabsichtigte Nutzung durch den Eigentümer. Das Problem hier besteht meist in legitimen, aber manchmal überzogenen Ansprüchen an das Fachwerkgebäude. Fachwerk ist eine historische Konstruktion, der man in heutiger Zeit - teilweise nach mehreren hundert Jahren - abverlangt, unseren gegenwärtigen Anforderungen zu genügen.
Bauen im Bestand ist und war in jeder Hinsicht ein „Anpassen“ an den jeweils aktuellen Wohn- und Technikstandard, welchem aber insbesondere beim sensiblen Fachwerkbau klare Grenzen gesetzt sind.
Die neue Nutzung sollte sich dem ursprünglichen Gebäudekonzept fügen und die Grundrissaufteilung muss geschickt an die historische Bausubstanz angepasst werden. Ferner sollte mit der Auswahl der einzusetzenden Baustoffe in Kombination zu den vorhandenen Materialien den daraus resultierenden bauklimatischen Veränderungen Rechnung getragen werden.
Hier gilt es zuweilen, zugunsten der Substanz Kompromisse einzugehen. So sollte man es mögen, dass die Räume in einem Fachwerkhaus nicht zwingend quadratisch oder rechteckig sind, dass man schiefe Fußböden, Wände oder Decken hat, dass man in den Oberstöcken mittelalterlicher Fachwerkbauten den Kopf einziehen muss, dass die alten Dielenbeläge knarren und die Barrierefreiheit nicht unbedingt gegeben ist. Aber genau diese Eigenschaften machen den Charme von Fachwerkbauten aus.

Während früher das intakte Tragwerk des Hauses ein entscheidendes Kriterium darstellte und lediglich mit den Bedürfnissen an die individuelle Gestaltung und vor allem die Nutzung zu vereinbaren war, sind heute zudem eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Vorschriften, Gesetzen und Verordnungen zu beachten.

Die für die Sanierung maßgeblichen Anforderungen aus den „Öffentlichen Belangen“ sind zwangsläufig für jeden bindend und gehören zu den Gegebenheiten, die nicht zu beeinflussen sind bzw. nur in geringem Maße abweichen dürfen. Hierzu zählen unter anderem die Landesbauordnungen, Gestaltungssatzungen, statische, brandschutz- und schallschutztechnische Mindestanforderungen, die Energieeinsparverordnung, verschiedene nutzungsrelevante Richtlinien sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.).

(Eine Ausführung entspricht den a.a.R.d.T., wenn sich diese in der Praxis bewährt hat, allgemein bei Planern und Ausführenden eingeführt und wissenschaftlich bestätigt ist. Technische Innovationen sind jedoch zu berücksichtigen, denn die Ausführung muss bei der Abnahme die zu diesem Zeitpunkt gültigen Regeln erfüllen.)

Eine Besonderheit in der Reihe der „Öffentlichen Belange“ stellt der Denkmalschutz dar. Bei den meisten Sanierungsobjekten handelt es sich um Baudenkmale als „Gegenstand öffentlicher Verantwortung“. Anerkanntes Ziel unserer Gesellschaft sollte sein, das Erbe zu würdigen und die substanzielle Existenz der Denkmale zu sichern. Der Denkmalschutz steht aber auch häufig im Widerspruch bzw. in Konkurrenz mit weiteren, vorgenannten Gesetzen. Das kann bedeuten, dass z.B. Fensteröffnungen in Gebäuden, die lange leer standen und jetzt wieder einer Nutzung zugeführt werden sollen, verschlossen werden müssen, weil die betreffende Außenwand auf der Grundstücksgrenze zum Nachbargrundstück gemäß Landesbauordnung als Brandwand ohne Öffnungen auszubilden ist. Hier ist der Bestandsschutz unter Umständen aufgehoben und die Nutzung des Denkmals wird in erheblichem Maße eingeschränkt.
Der Bestandsschutz dient der Erhaltung eines Gebäudes in seinem bisherigen Umfang. Er ist zuallererst der Schutz einer Rechtsposition, die zu einem bestimmten Zeitpunkt rechtmäßig erworben wurde, gegenüber späteren Rechtsänderungen. 16
Das sichert die Erhaltung und weitere Nutzung historischer Gebäude, die ehemals rechtmäßig errichtet wurden, aber dem aktuellen Baurecht nicht mehr genügen. Der Bestandsschutz gilt für denjenigen Bauzustand eines Gebäudes, mit welchem er z.B. als Kulturdenkmal in die Denkmalschutzliste eingetragen wurde. 17

Da nicht nur Nutzungsänderungen, sondern auch jeglicher Eingriff in die Substanz an sich – somit auch Modernisierungsmaßnahmen wie z.B. die Verbesserung des Wärmeschutzes der Gebäudehülle - den gegebenen Bestandsschutz berühren, sollten schon frühzeitig und vor allem baubegleitend intensive Abstimmungen zwischen dem Bauherrn, dem Planer und den Genehmigungsbehörden erfolgen. Bei der Sanierung von Fachwerkhäusern liegt ein wesentliches architektonisches Ziel in der Bewahrung des bauzeitlichen Erscheinungsbildes.
Für die Sanierung denkmalgeschützter Fachwerkhäuser werden in der Regel denkmalpflegerische Konzepte erarbeitet, die aber nicht kontraproduktiv zum eigentlichen Schutz und Erhalt des Denkmals ausfallen dürfen. Dies betrifft insbesondere die Widersprüchlichkeit zwischen den Forderungen der Denkmalpfleger und den bauphysikalischen Notwendigkeiten bei Wohnnutzung unter dem Aspekt des zunehmenden Wohnstandards. Aus Gründen des Gemeinwohls oder wenn die Einhaltung der Öffentlichen Belange zu einer offensichtlich unbilligen Härte oder auch zu absehbaren gravierenden Bauschäden führt, sind Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von den Vorschriften begründbar und möglich. 18
Der Bestand bzw. Zustand des Hauses, das Interesse des Eigentümers und der Öffentlichen Belange bestimmen maßgeblich die Art und den Umfang der Sanierungsmaßnahme. Die Vereinbarkeit dieser Projekt bestimmenden Parameter bildet die Grundvoraussetzung für die Realisierung des Bauvorhabens.

Jedoch ist nicht allein von ihnen das Ergebnis einer Fachwerksanierung abhängig. Von erheblicher Bedeutung bei der Umsetzung der Baumaßnahme sind vor allem die am Bau Beteiligten. Das heißt: die Architekten, Fachplaner und die bauausführenden Firmen – die Handwerker.
Eigentümer und Bauherren, die in der Regel nicht die notwendigen Kenntnisse besitzen können, sind zwangsläufig auf die Fachkompetenz der Planer und Berater angewiesen. Deshalb ist gerade bei Sanierungsaufgaben die sorgfältige Auswahl der Partner von Bedeutung. Hilfreich bei der Auswahl können Referenzobjekte sein, an denen vor längerer Zeit gleiche oder ähnliche Baumaßnahmen durchgeführt wurden. Bei hochrangigen Sanierungs- und Restaurierungsaufgaben (meist öffentlicher Bauherren) wird sogar verlangt, Probestücke anzufertigen, um die Qualität beurteilen zu können. Aber auch für die Kalkulation des Handwerkers kann solch ein Probestück hilfreich sein.

Das Wissen um den Vorteil traditioneller Handwerkstechniken mit reinen Holzverbindungen und den Einsatz wohngesunder, substanzverträglicher Baumaterialien in geeigneter Kombination mit historischen Baustoffen ist bei einer Fachwerksanierung neben einer sorgfältigen Planung der Sanierungsmaßnahme ein Gewinn für jedes Fachwerkhaus.

Die fachlichen Anforderungen an Planer und Bauausführende sind in Bezug auf eine nachhaltige, Substanz schonende Sanierung sehr hoch. Der Planer muss sowohl mit traditionellen und modernen Bauweisen und Baustoffen als auch mit den bauphysikalischen Effekten vertraut sein, um die sich aus der Summe der Einzelmaßnahmen ergebenen bauklimatischen und baustatischen Veränderungen vorausschauend bewerten zu können. Werden z.B. bei einer nachträglichen Innendämmung im Fachwerkbau die Anforderungen der EnEV (Energieeinsparverordnung) unbedacht angewandt, kann dies zu erheblichen Folgeschäden aufgrund eines Feuchtestaus im Bauteil kommen.

Bei der Vielzahl der vorgenannten Rahmenbedingungen für eine Sanierung gibt es Faktoren, die man als gegeben hinnehmen muss, wie den Zustand des Gebäudes und die derzeit geltenden Gesetze, Richtlinien und Verordnungen. Außerdem gibt es beeinflussbare Kriterien wie die Anforderungen des Eigentümers und die Auswahl der Fachleute, welche die Baumaßnahme planen und umsetzen. Stellt man sich daraus die günstigsten Rahmenbedingungen zusammen, erzielt man in der Regel ein optimales Ergebnis bei der Sanierungsmaßnahme.  19

In den folgenden Kapiteln möchten wir Hinweise zu notwendigen Planungsschritten sowie zu wohngesunden, substanzverträglichen und umweltschonenden Materialien bzw. Ausführungspraktiken aufzeigen, damit eine möglichst lange Lebensdauer ihres Fachwerkhauses erreicht werden kann.


1 Gerner, M.: Das große Buch der Zimmermeister, Deutsche Verlagsanstalt, Stuttgart, 1999, S. 68 ff.
2 Die Stockwerksbauweise ist die seit dem Mittelalter gebräuchlichste Konstruktion für Fachwerkbauten, variiert jedoch in ihrer Gestalt und entwickelte sich mit den stilistischen Trends und technischen Möglichkeiten fort. Jedes Stockwerk ist für sich einzeln abgebunden und kann mehrfach übereinander „gestapelt“ werden.
3 Hennrich, C.; Schmidt, M.: Fachwerklehrpfad – Ein Rundgang durch Quedlinburg vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert, DFWZ QLB e. V. 2008, S. 66
4 Großmann, U.: Fachwerk in Deutschland, Zierformen seit dem Mittelalter, Petersberg 2006, S. 17 ff.
5 Hennrich, C.; Schmidt, M.: Fachwerklehrpfad – Ein Rundgang durch Quedlinburg vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert, DFWZ QLB e. V. 2008, S. 69
6 Großmann, U.: Der Fachwerkbau, Köln 1986, S. 163
7 Hennrich, C.; Schmidt, M.: Fachwerklehrpfad – Ein Rundgang durch Quedlinburg vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert, DFWZ QLB e. V. 2008, S. 70
8 Großmann, U.: Der Fachwerkbau, Köln 1986, S. 156
9 Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt, Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, I. Abschnitt, §1 Grundsätze, Abschnitt 1
10 Großmann, U.: Der Fachwerkbau, Köln 1986, S.
11  z.B. Goldstr. 25, Quedlinburg,
12 z.B. Hühnerbrücke 4, Halberstadt, 1928
13 z.B. Vorderhaus Schlossberg 11, Quedlinburg
14 Siehe auch 3. Bauschadensbericht; Hrsg.: Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau; Bonn Selbstverlag 1996 und 2. Bauschadensbericht der DEKRA (2008)
15 Siehe auch: Eßmann, F.: Energetische Sanierung von Fachwerkhäusern, Fraunhofer IRB Verlag, 2005, S.13, 14
16 Schlemminger, H.: Rechtliche Erfordernisse bei der Umnutzung von Bestandsimmobilien. Der Syndikus Januar/Februar 2000
17 Eßmann, F.: Energetische Sanierung von Fachwerkhäusern, Fraunhofer IRB Verlag, 2005, S.23, 24
18 z.B. auch in der Anwendung der EnEV § 16, § 24, § 25; Auslegungsfragen über (DIBt) Deutsches Institut für Bautechnik
19 Arbeitsheft des Sonderforschungsbereiches 315 Erhalten historisch bedeutsamer Bauwerke, Heft 9/1989, Universität Karlsruhe, 20. Kolloquium des –SFB315 9/1989: Konzeptionen; Möglichkeiten und Grenzen denkmalpflegerischer Maßnahmen

 


Abb. 1 Rathaus Wernigerode, 1277 erstmals erwähnt als „Speelhus“, Ende des 15. Jh. /Anfang des 16. Jh. neu errichtetes Fachwerkobergeschoss mit reichem Figurenschmuck 1


Abb. 2 Stockwerksüberstände bei einem Fachwerkhaus in Stockwerkbauweise (DFWZ)


Abb. 3 Ziegeleindeckung mit Kalkleiste: Wordgasse 3 Quedlinburg (DFWZ QLB)


Abb. 4 Teilansicht Straßenfassade mit statisch belasteter (durchhängender) Tordurchfahrt (DFWZ QLB)


Abb. 5 Alte Wasserleitungen im Fachwerkhaus (DFWZ QLB)


Abb. 6 Undichtes Abwasserrohr im Bereich der Decke zwischen Erd- und Obergeschoss, Schadensbild: Echter Hausschwamm an den Lehmwickeln (DFWZ QLB)


Abb. 7 Durch Ladeneinbauten und nachträglichen Verputz veränderte Straßenfassade (DFWZ QLB)


Abb. 8 Nachträglicher Schieferbehang (DFWZ QLB)


Abb. 9 Fußbodengefälle in einem Fachwerkbau (DFWZ QLB)


Grafik 1 Rahmenbedingungen bei Sanierungsvorhaben (M. Schmidt, DFWZ QLB)