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„Hilfe, ich habe ein Fachwerkhaus“
– Anforderungen an historische
Fachwerkbauten hinsichtlich der Interessen
der Eigentümer und der Öffentlichkeit
Ein Haus zu bauen bedeutet primär,
ein Dach über dem Kopf zu haben.
Die Größe des Hauses, die äußere
Gestalt und auch die Lage sind abhängig
von den Bedürfnissen des
Bauherrn und seiner sozialen Stellung
bzw. den finanziellen Möglichkeiten.
Die Umsetzung steht wiederum
im engen Zusammenhang
mit dem Wissen, den Erfahrungen
und dem technischen Entwicklungsstand
im Bauwesen.
Der Hauptgrund für die Errichtung
von Wohn- und Wirtschaftsbauten
in Fachwerkbauweise ist sicher darin
zu sehen, dass das Material als
nachwachsender Rohstoff im unmittelbaren
Umfeld verfügbar war.
Das konstruktive Fachwerkgerüst
wurde von einem Zimmermann abgebunden.
Der weitere Ausbau, wie
das Schließen der Gefache oder
das Herstellen von Lehmwickeln für
die Decken konnte auch von Laien
durchgeführt werden. Vor diesem
Hintergrund wird dem Fachwerkbau
im Volksmund oft nachgesagt, er
sei eine „Arme-Leute-Bauweise“.
Dass aber auch Schlösser, Rathäuser
oder sogar Kirchen aus Fachwerk
bestehen und diese Bauweise
somit in allen sozialen Schichten vertreten
ist, beweist das Gegenteil.
Bei der Fachwerkkonstruktion handelt
es sich um ein tragendes Gerüst
aus waagerechten, senkrechten
und schrägen Hölzern, die an ihren
Knotenpunkten meist mit den gängigen
Verbindungen wie Verzapfung
und Verblattung miteinander
verbunden sind. Die Bereiche, die
zwischen den Hölzern entstehen,
die Gefache, werden mit Lehm, Ziegelmauerwerk
oder auch Holzbohlen
geschlossen.
Charakteristisch für den frühen
Stockwerksbau 2 ist das weite Vorkragen
der oberen Stockwerke. 3
Über die Gründe für das Vorkragen
wird in der Fachwelt und der Literatur
vielfach nachgedacht. 4 Als großer
Vorteil sei jedoch der bauliche
Witterungsschutz benannt, da so an
jedem vorkragenden Stock eine Art
Abtropfkante für Regenwasser geschaffen
wurde.
Einen zusätzlichen Außen- oder
durchgehenden Innenputz gab es
zunächst nicht. Somit konnte selbst
durch regelmäßiges Reparieren der
gegen Witterungseinflüsse empfindlichen
Gefachkanten keine Luftdichtheit
der Außenwände hergestellt
werden.
Zwischen den Deckenbalken waren
in Nuten Lehmwickel eingeschoben
oder auf die Deckenbalken
aufgelegt, welche an der
Unterseite ebenfalls glatt mit Lehmputz
verstrichen sind. Der Hohlraum
zwischen den Deckenbalken wurde
mit Sand verfüllt, der Fußbodenbelag
bestand vorwiegend aus Dielenbrettern.
Vielfach gab es einschalige
Decken. Die Bohlen
bildeten gleichzeitig den Laufboden
des oberen Geschosses und
die Deckenansicht für das darunterliegende
Geschoss.
Die Mehrheit der Fachwerkhäuser
besitzt Sparrendächer. Diese sind konstruktiv als reine Sparrendächer
mit Kehlbalken ausgeführt. Die besonders
hohen Dachwerke bestehen
aus mehreren Kehlbalkenebenen
mit jeweils einfach- oder
doppelt-, liegenden oder stehenden
Stühlen. Die Dachdeckung bildeten
anfangs Stroh und Holzschindeln,
später Ziegeleindeckungen. 5
Sicher nicht unter wissenschaftlichen
Aspekten, aber als angenehmer
Nebeneffekt wurden schon in
früherer Zeit energiesparende Maßnahmen
vorgenommen. Hierbei ist
nicht die Rede vom Einsatz zertifizierter
Dämmstoffe, sondern von
nutzungsbedingter Raumaufteilung.
Damals bestand nicht die Möglichkeit,
jedes Zimmer auf behagliche
Innentemperaturen aufzuheizen. Insofern
genügte ein warmer Raum,
die „gute Stube“. 6
Die Wohnräume in den Oberstöcken
vieler Fachwerkhäuser waren
gewöhnlich niedrig, wodurch der
Wärmeverlust minimiert wurde.
Je nach finanzieller Möglichkeit verkleidete
man die Wände und Decken
mit Holz. Mitunter wurden auch
Teilbereiche in den Oberstöcken,
meist aber die hohen Dachräume
als Lager und Trockenplatz genutzt,
so dass auch hier eine natürliche
Dämmung gegeben war. 7
Die Unterkellerung einzelner Bereiche
oder gar des ganzen Hauses
bewirkte, dass die darüber liegenden
Räume trockene Fußböden
hatten. Der Keller selbst diente noch
bis in das letzte Jahrhundert hinein
als Lager und Kühlschrank. 8 Somit
bildeten das Dach und der Keller
natürliche Klimapuffer des Hauses.
Veränderungsspuren als geschichtliches
Zeugnis der vergangenen
Jahrhunderte zeugen vom Fortschritt
in der Wohnkultur und den
technischen Möglichkeiten unserer
Vorfahren. 9 Hierbei lassen sich Umgestaltungen
nachvollziehen, die
sinnvoll waren und solche, die zu
Schäden führten.
Die Grundrisse haben sich im Laufe
der Jahrhunderte den wachsenden
Anforderungen angepasst. Die Differenzierung
zwischen einzelnen
Nutzungseinheiten ist zwar eher eine
neuzeitliche Erscheinung, setzt aber
bereits im 16. Jahrhundert ein. 10 So
teilte man die vorhandenen, wohl
proportionierten Räume in mehrere
kleine Einheiten auf, welche verschiedene
Funktionen aufnahmen.
Durch das nachträgliche Schaffen
weiterer Zimmer oder die Veränderung
der Raumstruktur wurde meist
nachhaltig in das bislang gut funktionierende
konstruktive Gerüst eingegriffen.
Es ist vielfach zu beobachten,
dass bereits in früheren
Jahrhunderten, z.B. über Tordurchfahrten
oder Dielen Wände eingestellt
wurden, die im Haus statische
Probleme verursachten. Nachträglich
errichtete Trennwände aus
Fachwerk wurden z.B. im 18. Jahrhundert
meist direkt auf den Gipsestrichboden
gestellt. 11
Weitere Schäden, vor allem für die
Konstruktion, verursachte der spätere
Ausbau von Dachgeschossen.
Negative Folgen hatten auch hier
das nachträgliche Einstellen von
Trennwänden und Veränderungen
an der Dachkonstruktion durch Herausnahme
„störender“ Bauteile, die
statisch aber von Bedeutung waren.
Zudem mussten die zusätzlichen
Räume belichtet werden, wodurch
man auf die Dachkonstruktion Gauben 12
von immer stattlicher werdendem
Ausmaß baute oder das Dach
entlang der Traufseiten anhob. Einige
Fachwerkgebäude wurden sogar
nachträglich unterkellert. 13
Zunehmende Probleme mit Feuchtigkeit
durch „Nassräume“ und Wasserrohrleitungen
in Fachwerkgebäuden
setzten im 19. Jahrhundert
ein, als in den Städten öffentliche
Wasser- und Abwasserleitungen verlegt
wurden und Räume wie Badezimmer
oder WC Einzug in die alten
Fachwerkhäuser hielten. Zuvor gab
es für dieses elementare Bedürfnis
keinen extra Raum. Man wusch sich
am Brunnen oder an Schüsseln und
Trögen. Aborte (die früheren Toiletten)
waren normalerweise außerhalb
der Gebäude gelegen.
Bei der Gestaltung der Fassaden
war die einfachste Form der Veränderung
des äußeren Erscheinungsbildes
der Anstrich. Die Fassaden
historischer Häuser sind meist mit einer
Vielzahl von Fassungen versehen,
anhand derer man sich heute
ein Bild über die Trends in der Gestaltung
in jener Zeit machen kann.
Es ist aber nicht die Farbgebung an
sich, sondern auch der Anstrich
selbst, dessen Zusammensetzung
sich mit dem Fortschritt weiterentwickelte
– von natürlichen Anstrichsystemen,
z.B. auf Leinölbasis, bis hin
zu den gegenwärtig oft verwendeten
chemisch veredelten Dispersionsfarben.
Entsprechend des Zeitgeschmacks
finden wir heute je nach regionaler
Eigenheit verschiedene Arten von
Schmuckelementen an den Fassaden
der Fachwerkhäuser. Während
die mittelalterlichen Bauten zunächst
relativ einfach und monochrom
gestaltet waren, setzte man
vor allem die Straßenfassaden im
Spätmittelalter, der Renaissanceund
Barockzeit in Szene. Üblich waren
hier das aufwändige Beschnitzen
von Schwell- und Füllhölzern,
Gestaltungen an Deckenbalkenköpfen
und Knaggen sowie an Brüstungsbereichen
mit beschnitzten
Fußwinkelhölzern und Bohlen.
Während sich das Konstruktionsprinzip
eines Fachwerkhauses über
die Jahrhunderte hinweg unwesentlich
veränderte, kann man dennoch
an den Fassaden eine Vielzahl
baulicher Anpassungsmaßnahmen
feststellen. Üblich sind Veränderungen
an den Fassaden, um
Öffnungen zu vergrößern, zu verschieben
oder gar neu anzulegen.
Eine Reihe von Fachwerkbauten in
den Städten wurde im 19. und 20.
Jahrhundert im Bereich des Unterstocks
massiv umgebaut, um hier
Geschäfte mit großzügigen Schaufensteranlagen
unterzubringen.
Seit dem 18. Jahrhundert wurden
viele Fassaden nachträglich bekleidet.
Dies geschah, um dem neuen
Gestaltungswillen Ausdruck zu verleihen.
Diese Bekleidungen mit Putz,
Holz-, Schiefer- oder Ziegelbehang
schützten zudem die darunter befindliche
Holzkonstruktion vor Feuer
und Feuchtigkeit. Zu Schäden
konnte es allerdings bei zu dichter
Putzen, wie Zementputz kommen.
Grundlegende Anforderungen an
eine Sanierung oder Modernisierung
In fast allen Ländern Nord- und Mitteleuropas
war der Fachwerkbau
über viele Jahrhunderte hinweg die
vorherrschende Bauweise und entsprechend
der baulichen Weiterentwicklung
und des technischen
Fortschritts mit Bauschäden verbunden.
Probleme mit der Standsicherheit,
der Feuerbeständigkeit und
eindringender Feuchtigkeit gibt es
im Fachwerkbau seit jeher. Während
im Laufe der Zeit die beiden
ersten Faktoren schon allein mit zunehmender
handwerklicher Erfahrung
relativ gut beherrschbar waren,
scheinen sich die Schäden
durch Feuchtigkeit eher vervielfältigt
zu haben. 14 Das beruht zu großen
Teilen auf den natürlich wachsenden
Ansprüchen an die
Wohnqualität, mit Beginn der Industrialisierung
zunehmend auch auf
der Verwendung neuer Baumaterialien,
die, wie wir heute wissen,
nicht immer (bzw. immer weniger)
mit den historischen Baustoffen
kompatibel sind. Obwohl sich in der
derzeitigen Phase der Klimaerwärmung,
der Sparzwänge und des
ökologischen Denkens der Holzbau
wieder mehr und mehr durchsetzt,
werden heute kaum noch Fachwerkbauten
neu errichtet. Es handelt
sich eher um Einzelfälle, beispielsweise
bei Lückenschließungen
in historischen Altstädten oder um Ersatzneubauten. 15
Die Fachwerkbauweise steht somit
vorrangig mit den Themen Sanierung,
Umnutzung und Modernisierung
im Zusammenhang. Ausschlaggebend
für jede Baumaßnahme
im Bestand sind die Rahmenbedingungen,
welche die Sanierung
eines Fachwerkhauses
maßgeblich begleiten und beeinflussen.
Entgegen der landläufigen Annahme,
dass vor allem die Denkmalpfleger
ihre Forderungen durchsetzen
möchten, ist hier zu bemerken,
dass es eine Reihe weiterer
beeinflussender Faktoren gibt, mit
denen man sich vor und während
des Sanierungsprozesses auseinandersetzen
muss.
Hier ist zunächst das Objekt selbst zu
benennen, denn sein Zustand ist
ausschlaggebend dafür, welch personellen
und technischen Aufwandes
eine genaue Bestandsanalyse
und Schadensaufnahme bedarf.
Grundsätzlich sollten jedoch Fachingenieure
wie Holzschutzsachverständige,
Tragwerksplaner und
Bodengutachter hinzugezogen werden,
ein verformungsgetreues Aufmaß
sowie eine historische Bauforschung
erfolgen.
Weiterhin bedeutend ist die Lage
des Objektes samt seiner Erschließungsmöglichkeiten
und Infrastruktur,
die als Einflussfaktoren für eine
mögliche Nutzung ausschlaggebend
sein können.
Wichtig ist demnach eine genaue
Analyse des Bestandes als bestimmende
Voraussetzung für die beabsichtigte
Nutzung durch den Eigentümer.
Das Problem hier besteht
meist in legitimen, aber manchmal
überzogenen Ansprüchen an das
Fachwerkgebäude. Fachwerk ist
eine historische Konstruktion, der
man in heutiger Zeit - teilweise nach
mehreren hundert Jahren - abverlangt,
unseren gegenwärtigen Anforderungen
zu genügen.
Bauen im Bestand ist und war in jeder
Hinsicht ein „Anpassen“ an den
jeweils aktuellen Wohn- und Technikstandard,
welchem aber insbesondere
beim sensiblen Fachwerkbau
klare Grenzen gesetzt sind.
Die neue Nutzung sollte sich dem ursprünglichen
Gebäudekonzept fügen
und die Grundrissaufteilung
muss geschickt an die historische
Bausubstanz angepasst werden.
Ferner sollte mit der Auswahl der einzusetzenden
Baustoffe in Kombination
zu den vorhandenen Materialien
den daraus resultierenden
bauklimatischen Veränderungen
Rechnung getragen werden.
Hier gilt es zuweilen, zugunsten der
Substanz Kompromisse einzugehen.
So sollte man es mögen, dass die
Räume in einem Fachwerkhaus
nicht zwingend quadratisch oder
rechteckig sind, dass man schiefe
Fußböden, Wände oder Decken
hat, dass man in den Oberstöcken
mittelalterlicher Fachwerkbauten
den Kopf einziehen muss, dass die
alten Dielenbeläge knarren und die
Barrierefreiheit nicht unbedingt gegeben
ist. Aber genau diese Eigenschaften
machen den Charme von
Fachwerkbauten aus.
Während früher das intakte Tragwerk
des Hauses ein entscheidendes
Kriterium darstellte und lediglich
mit den Bedürfnissen an die
individuelle Gestaltung und vor allem
die Nutzung zu vereinbaren
war, sind heute zudem eine Vielzahl
von öffentlich-rechtlichen Vorschriften,
Gesetzen und Verordnungen zu
beachten.
Die für die Sanierung maßgeblichen
Anforderungen aus den „Öffentlichen
Belangen“ sind zwangsläufig
für jeden bindend und gehören zu
den Gegebenheiten, die nicht zu beeinflussen sind bzw. nur in geringem
Maße abweichen dürfen.
Hierzu zählen unter anderem die
Landesbauordnungen, Gestaltungssatzungen,
statische, brandschutz-
und schallschutztechnische
Mindestanforderungen, die Energieeinsparverordnung,
verschiedene
nutzungsrelevante Richtlinien
sowie die allgemein anerkannten
Regeln der Technik (a.a.R.d.T.).
(Eine Ausführung entspricht den
a.a.R.d.T., wenn sich diese in der Praxis
bewährt hat, allgemein bei Planern
und Ausführenden eingeführt
und wissenschaftlich bestätigt ist.
Technische Innovationen sind jedoch
zu berücksichtigen, denn die
Ausführung muss bei der Abnahme
die zu diesem Zeitpunkt gültigen Regeln
erfüllen.)
Eine Besonderheit in der Reihe der
„Öffentlichen Belange“ stellt der
Denkmalschutz dar. Bei den meisten
Sanierungsobjekten handelt es
sich um Baudenkmale als „Gegenstand
öffentlicher Verantwortung“.
Anerkanntes Ziel unserer Gesellschaft
sollte sein, das Erbe zu würdigen
und die substanzielle Existenz
der Denkmale zu sichern. Der Denkmalschutz
steht aber auch häufig
im Widerspruch bzw. in Konkurrenz
mit weiteren, vorgenannten Gesetzen.
Das kann bedeuten, dass z.B.
Fensteröffnungen in Gebäuden, die
lange leer standen und jetzt wieder
einer Nutzung zugeführt werden sollen,
verschlossen werden müssen,
weil die betreffende Außenwand
auf der Grundstücksgrenze zum
Nachbargrundstück gemäß Landesbauordnung
als Brandwand
ohne Öffnungen auszubilden ist.
Hier ist der Bestandsschutz unter Umständen
aufgehoben und die Nutzung
des Denkmals wird in erheblichem
Maße eingeschränkt.
Der Bestandsschutz dient der Erhaltung
eines Gebäudes in seinem bisherigen
Umfang. Er ist zuallererst der
Schutz einer Rechtsposition, die zu
einem bestimmten Zeitpunkt rechtmäßig
erworben wurde, gegenüber
späteren Rechtsänderungen. 16 Das
sichert die Erhaltung und weitere
Nutzung historischer Gebäude, die
ehemals rechtmäßig errichtet wurden,
aber dem aktuellen Baurecht
nicht mehr genügen. Der Bestandsschutz
gilt für denjenigen Bauzustand
eines Gebäudes, mit welchem
er z.B. als Kulturdenkmal in die
Denkmalschutzliste eingetragen
wurde. 17
Da nicht nur Nutzungsänderungen,
sondern auch jeglicher Eingriff in
die Substanz an sich – somit auch
Modernisierungsmaßnahmen wie
z.B. die Verbesserung des Wärmeschutzes
der Gebäudehülle - den
gegebenen Bestandsschutz berühren,
sollten schon frühzeitig und vor
allem baubegleitend intensive Abstimmungen
zwischen dem Bauherrn,
dem Planer und den Genehmigungsbehörden
erfolgen. Bei der
Sanierung von Fachwerkhäusern
liegt ein wesentliches architektonisches
Ziel in der Bewahrung des
bauzeitlichen Erscheinungsbildes.
Für die Sanierung denkmalgeschützter
Fachwerkhäuser werden
in der Regel denkmalpflegerische
Konzepte erarbeitet, die aber nicht
kontraproduktiv zum eigentlichen
Schutz und Erhalt des Denkmals ausfallen
dürfen. Dies betrifft insbesondere
die Widersprüchlichkeit zwischen
den Forderungen der
Denkmalpfleger und den bauphysikalischen
Notwendigkeiten bei
Wohnnutzung unter dem Aspekt des zunehmenden Wohnstandards.
Aus Gründen des Gemeinwohls
oder wenn die Einhaltung der Öffentlichen
Belange zu einer offensichtlich
unbilligen Härte oder auch
zu absehbaren gravierenden Bauschäden
führt, sind Abweichungen,
Ausnahmen oder Befreiungen von
den Vorschriften begründbar und
möglich. 18
Der Bestand bzw. Zustand des Hauses,
das Interesse des Eigentümers
und der Öffentlichen Belange bestimmen
maßgeblich die Art und
den Umfang der Sanierungsmaßnahme.
Die Vereinbarkeit dieser Projekt
bestimmenden Parameter bildet
die Grundvoraussetzung für die
Realisierung des Bauvorhabens.
Jedoch ist nicht allein von ihnen das
Ergebnis einer Fachwerksanierung
abhängig. Von erheblicher Bedeutung
bei der Umsetzung der Baumaßnahme
sind vor allem die am
Bau Beteiligten. Das heißt: die Architekten,
Fachplaner und die bauausführenden
Firmen – die Handwerker.
Eigentümer und Bauherren, die in
der Regel nicht die notwendigen
Kenntnisse besitzen können, sind
zwangsläufig auf die Fachkompetenz
der Planer und Berater angewiesen.
Deshalb ist gerade bei Sanierungsaufgaben
die sorgfältige
Auswahl der Partner von Bedeutung.
Hilfreich bei der Auswahl können
Referenzobjekte sein, an denen
vor längerer Zeit gleiche oder ähnliche
Baumaßnahmen durchgeführt
wurden. Bei hochrangigen Sanierungs-
und Restaurierungsaufgaben
(meist öffentlicher Bauherren)
wird sogar verlangt, Probestücke
anzufertigen, um die Qualität
beurteilen zu können. Aber auch für
die Kalkulation des Handwerkers
kann solch ein Probestück hilfreich
sein.
Das Wissen um den Vorteil traditioneller
Handwerkstechniken mit reinen
Holzverbindungen und den Einsatz
wohngesunder, substanzverträglicher
Baumaterialien in geeigneter
Kombination mit historischen
Baustoffen ist bei einer Fachwerksanierung
neben einer sorgfältigen
Planung der Sanierungsmaßnahme
ein Gewinn für jedes Fachwerkhaus.
Die fachlichen Anforderungen an
Planer und Bauausführende sind in
Bezug auf eine nachhaltige, Substanz
schonende Sanierung sehr
hoch. Der Planer muss sowohl mit
traditionellen und modernen Bauweisen
und Baustoffen als auch mit
den bauphysikalischen Effekten vertraut
sein, um die sich aus der
Summe der Einzelmaßnahmen ergebenen
bauklimatischen und
baustatischen Veränderungen vorausschauend
bewerten zu können.
Werden z.B. bei einer nachträglichen
Innendämmung im Fachwerkbau
die Anforderungen der
EnEV (Energieeinsparverordnung)
unbedacht angewandt, kann dies
zu erheblichen Folgeschäden aufgrund
eines Feuchtestaus im Bauteil
kommen.
Bei der Vielzahl der vorgenannten
Rahmenbedingungen für eine Sanierung
gibt es Faktoren, die man
als gegeben hinnehmen muss, wie
den Zustand des Gebäudes und
die derzeit geltenden Gesetze,
Richtlinien und Verordnungen. Außerdem
gibt es beeinflussbare Kriterien
wie die Anforderungen des
Eigentümers und die Auswahl der
Fachleute, welche die Baumaßnahme
planen und umsetzen. Stellt
man sich daraus die günstigsten
Rahmenbedingungen zusammen,
erzielt man in der Regel ein optimales
Ergebnis bei der Sanierungsmaßnahme.
19
In den folgenden Kapiteln möchten
wir Hinweise zu notwendigen Planungsschritten
sowie zu wohngesunden,
substanzverträglichen und
umweltschonenden Materialien
bzw. Ausführungspraktiken aufzeigen,
damit eine möglichst lange Lebensdauer
ihres Fachwerkhauses
erreicht werden kann.
1 Gerner, M.: Das große Buch der Zimmermeister, Deutsche Verlagsanstalt, Stuttgart, 1999, S. 68 ff.
2 Die Stockwerksbauweise ist die seit dem Mittelalter gebräuchlichste Konstruktion für Fachwerkbauten, variiert jedoch in ihrer Gestalt und entwickelte sich mit den stilistischen Trends und technischen Möglichkeiten fort. Jedes Stockwerk ist für sich einzeln abgebunden und kann mehrfach übereinander „gestapelt“ werden.
3 Hennrich, C.; Schmidt, M.: Fachwerklehrpfad – Ein Rundgang durch Quedlinburg vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert, DFWZ QLB e. V. 2008, S. 66
4 Großmann, U.: Fachwerk in Deutschland, Zierformen seit dem Mittelalter, Petersberg 2006, S. 17 ff.
5 Hennrich, C.; Schmidt, M.: Fachwerklehrpfad – Ein Rundgang durch Quedlinburg vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert, DFWZ QLB e. V. 2008, S. 69
6 Großmann, U.: Der Fachwerkbau, Köln 1986, S. 163
7 Hennrich, C.; Schmidt, M.: Fachwerklehrpfad – Ein Rundgang durch Quedlinburg vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert, DFWZ QLB e. V. 2008, S. 70
8 Großmann, U.: Der Fachwerkbau, Köln 1986, S. 156
9 Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt, Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, I. Abschnitt, §1 Grundsätze, Abschnitt 1
10 Großmann, U.: Der Fachwerkbau, Köln 1986, S.
11 z.B. Goldstr. 25, Quedlinburg,
12 z.B. Hühnerbrücke 4, Halberstadt, 1928
13 z.B. Vorderhaus Schlossberg 11, Quedlinburg
14 Siehe auch 3. Bauschadensbericht; Hrsg.: Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau; Bonn Selbstverlag 1996 und 2. Bauschadensbericht der DEKRA (2008)
15 Siehe auch: Eßmann, F.: Energetische Sanierung von Fachwerkhäusern, Fraunhofer IRB Verlag, 2005, S.13, 14
16 Schlemminger, H.: Rechtliche Erfordernisse bei der Umnutzung von Bestandsimmobilien. Der Syndikus Januar/Februar 2000
17 Eßmann, F.: Energetische Sanierung von Fachwerkhäusern, Fraunhofer IRB Verlag, 2005, S.23, 24
18 z.B. auch in der Anwendung der EnEV § 16, § 24, § 25; Auslegungsfragen über (DIBt) Deutsches Institut für Bautechnik
19 Arbeitsheft des Sonderforschungsbereiches 315 Erhalten historisch bedeutsamer Bauwerke, Heft 9/1989, Universität Karlsruhe, 20. Kolloquium des –SFB315 9/1989: Konzeptionen; Möglichkeiten und Grenzen denkmalpflegerischer Maßnahmen
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Abb. 1 Rathaus Wernigerode, 1277 erstmals erwähnt als „Speelhus“, Ende des 15. Jh. /Anfang des 16. Jh. neu errichtetes Fachwerkobergeschoss mit reichem Figurenschmuck 1
Abb. 2 Stockwerksüberstände bei einem Fachwerkhaus in Stockwerkbauweise (DFWZ)
Abb. 3 Ziegeleindeckung mit Kalkleiste: Wordgasse 3 Quedlinburg (DFWZ QLB)
Abb. 4 Teilansicht Straßenfassade mit statisch belasteter (durchhängender) Tordurchfahrt (DFWZ QLB)
Abb. 5 Alte Wasserleitungen im Fachwerkhaus (DFWZ QLB)
Abb. 6 Undichtes Abwasserrohr im Bereich der Decke zwischen Erd- und Obergeschoss, Schadensbild: Echter Hausschwamm an den Lehmwickeln (DFWZ QLB)
Abb. 7 Durch Ladeneinbauten und nachträglichen Verputz veränderte Straßenfassade (DFWZ QLB)
Abb. 8 Nachträglicher Schieferbehang (DFWZ QLB)
Abb. 9 Fußbodengefälle in einem Fachwerkbau (DFWZ QLB)
Grafik 1 Rahmenbedingungen bei Sanierungsvorhaben (M. Schmidt, DFWZ QLB)
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